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Garantie


Garantieerklärung:
Die Firma Blome-Tillmann GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 1, D-59846 Sundern-Westenfeld (nachfolgend „BLOME“ genannt) gewährt Verbrauchern, neben und zusätzlich zu der Mängelhaftung des Verkäufers, unter den nachstehenden Voraussetzungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang eine Herstellergarantie.

Als Hersteller garantiert BLOME, zeitlich beschränkt, für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit von sachgemäß gebrauchten Produkten aus dem Hause BLOME.

„Verbraucher“ im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer eines BLOME-Produktes ist und es nicht erworben hat, um es weiter zu verkaufen oder es im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu nutzen.

BLOME übernimmt unter nachfolgenden Bedingungen die Garantie dafür, dass die Produkte bei sachgemäßer Verwendung während der vereinbarten Garantiezeit mängelfrei sind. Falls sich ein Produkt während der Garantiezeit in der Funktionstüchtigkeit als mangelhaft erweist, wird BLOME gemäß diesen Garantiebedingungen nach eigener Wahl die für den Endverbraucher kostenlose Reparatur des Produktes oder eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen Produktes durchführen.

Garantiezeit:
Die Garantiezeit beträgt je nach Produkt bis zu 5 Jahre und beginnt mit dem Tag des Kaufes durch den Endverbraucher, ausschlaggebend hierfür ist der Kaufbeleg. Bei Reklamationen wenden Sie sich bitte unter Vorlage des Produktes und des Kaufbeleges direkt an den Verkäufer. Der Geltungsbereich ist Deutschland. Nach 2 Jahren direkt an den Hersteller (Blome-Tillmann GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Straße 1, 59846 Sundern; +49 (0)2933 9770-0; info@blome.biz), zwecks Klärung, wie der Vorgang zu behandeln ist.

Garantieausschluss:
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind:
- BLOME-Produkte die nicht bestimmungsgemäß gebraucht wurden,
- BLOME-Produkte an denen An- und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen vorgenommen wurden,
- BLOME-Produkte die Zweckentfremdet und/oder unsachgemäß genutzt wurden,
- BLOME-Produkte die als 2.Wahl Artikel oder Muster gekauft wurden,
- Produkte anderer Hersteller,
- Verschleiß und Verbrauch.
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf BLOME-Produkte, die in Europa gekauft wurden. BLOME-Produkte, die auf anderen Wegen in den Geltungsbereich der Garantie gelangt sind, werden von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.

Garantieleistungen:
Die Garantieleistung besteht ausschließlich darin, dass BLOME-Produkte im Falle eines innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mangels in der Funktionstüchtigkeit nach eigener Wahl die für den Endverbraucher kostenlose Reparatur des Produkts oder eine kostenfreie Ersatzlieferung eines entsprechenden oder gleichartigen und gleichwertigen Produktes durchführt.

Der Garantieanspruch besteht nur gegen Vorlage des Produkts sowie eines Nachweises, dass der Mangel in der Funktionstüchtigkeit innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage des Kaufbeleges geführt werden. Es wird daher empfohlen, den Kaufbeleg mindestens bis zum Ablauf der Garantiezeit sorgfältig aufzubewahren.

Hinweise bei Garantiezusage, § 477 BGB:
Ganz unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer. Nach eigener freier Wahl können daher neben oder auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache - insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz (siehe § 437 BGB und die entsprechenden besonderen Verjährungsregelungen in § 438 BGB) – gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.

Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch BLOME oder seine Erfüllungsgehilfen.